Antraglose Familienbeihilfe
bei der Geburt Ihres Kindes

Ein Service für Familien seit 1. Mai 2015.

Das Bundesministerium für Familien und Jugend und das Bundesministerium für Finanzen haben das gemeinsame Ziel, Eltern den Erhalt der Familienbeihilfe bei der Geburt ihres Kindes so einfach wie möglich zu machen.

Was bedeutet das
für frisch gebackene Eltern?

Die Daten Ihres im Inland geborenen Kindes sowie Ihre Personenstandsdaten werden durch das Standesamt im Zentralen Personenstandsregister erfasst. Anschließend werden diese Daten vom Bundesministerium für Inneres (ist Betreiber des Zentralen Personenstandsregisters) der Finanzverwaltung übermittelt. Die Finanzverwaltung wird auf Basis der vorliegenden elektronischen Daten automatisiert prüfen, ob alle Voraussetzungen und Informationen für die Gewährung und Auszahlung der Familienbeihilfe vorliegen.

Ist dies der Fall, brauchen Sie nichts weiter zu tun und weder einen Familienbeihilfenantrag auszufüllen noch mit Ihrem zuständigen Finanzamt Kontakt aufzunehmen. Sie erhalten von der Finanzverwaltung ein Informationsschreiben, das Sie über den Familienbeihilfenanspruch für Ihr Kind informiert. Zeitgleich mit diesem Schreiben wird der Familienbeihilfenbetrag auf Ihr Konto überwiesen.

Fehlen der Finanzverwaltung noch Informationen wie beispielsweise die Kontonummer (IBAN, BIC), dann ersuchen wir Sie, uns die fehlenden Daten bekannt zu geben bzw. noch offene Fragen zu beantworten. Auch in diesem Fall brauchen Sie keinen Familienbeihilfenantrag zu stellen, Sie schicken uns einfach das Informationsschreiben mit Ihren Antworten und eventuellen Nachweisen zurück.

Sollte es nach Zusendung des Informationsschreibens von Ihrer Seite trotzdem noch Fragen geben, können Sie sich gerne an das Infocenter Ihres Finanzamtes wenden.

Das Bundesministerium für Familien und Jugend und das Bundesministerium für Finanzen tragen mit dieser Neuerung bei der Familienbeihilfe maßgeblich zur Verwaltungsvereinfachung bei. Behördenwege werden Ihnen so weit wie möglich erspart und im Sinne der Bürgerorientierung wird die Familienbeihilfe bzw. der Kinderabsetzbetrag rascher ausbezahlt.

Ablaufgrafik Antragslose Familienbeihilfe

Die Finanzverwaltung
kommt zu Ihnen

Um die Familienbeihilfe zu erhalten, ist kein Antrag erforderlich und kein Besuch beim Finanzamt notwendig, die Finanzverwaltung wird selbständig aufgrund der Datenübermittlung aus dem ZPR tätig.

Die Finanzverwaltung prüft, ob alle Anspruchsvoraussetzungen und Auszahlungsinformationen vorliegen.

Wenn ja,

bekommen Sie ein Informationsschreiben und zeitgleich wird die Familienbeihilfe auf das der Finanzverwaltung bekannte Konto überwiesen.

Wenn nein,

bekommen Sie ebenfalls ein Informationsschreiben und werden ersucht, fehlende Informationen nachzureichen oder Fragen zu beantworten.

Weitere Informationen rund um das Thema Geburt finden Sie unter
www.bmf.gv.at
www.bmfj.gv.at
www.help.gv.at