Allgemeine Hilfe Einführung Mit dem NoVA-Rechner können Sie die für Ihr Fahrzeug anfallende NoVA und motorbezogene Versicherungssteuer schnell und unkompliziert ermitteln. Im Bereich der Fahrzeugdaten berechnet der Rechner, durch die Eingabe von wenigen Basisdaten (mit * gekennzeichnete Pflichtfelder) die NoVA und die motorbezogene Versicherungssteuer. In den Bereichen „weitere Fahrzeugdaten“ und „Antragsteller“ können Sie weitere relevante Daten, die für die Antragsstellung verwendet werden können, eintragen. Haftungsausschluss Dieser Rechner wurde mit einem Höchstmaß an Sorgfalt erstellt und ausgiebigen Qualitätskontrollen unterzogen. Aufgrund der Komplexität interaktiver Medien lassen sich Fehler aber nur sehr schwer ausschließen. Es kann keine Haftung für Schäden oder Folgeschäden, die auf die Anwendung des Rechners zurückgehen, übernommen werden. Die Vorlage eines inkorrekte Berechnungsergebnisses, aufgrund fehlerhafter Eingaben in den NoVA-Rechner, wird durch das Finanzamt im Zuge der Anmeldung der Normverbrauchsabgabe nicht anerkannt. Datenschutz Wir setzen auf unseren Webseiten einen Webanalysedienst ein, wobei wir IP-Adressen unverzüglich anonymisieren. Die Analyse dient ausschließlich der Optimierung unseres Webangebotes. Sie finden die Datenschutzerklärung des BMF unter https://www.bmf.gv.at/datenschutz Erläuterungen zur Berechnung Mit dem NoVA-Rechner können Sie die NoVA und motorbezogene Versicherungssteuer für Neufahrzeuge und Gebrauchtfahrzeuge mit einem Erstzulassungsdatum ab dem 1. Jänner 1992 berechnen. Bitte beachten Sie:
  • Bei Gebrauchtfahrzeugen, die unmittelbar aus einem Staat des Europäischen Wirtschaftsraums (EWR) in das Inland gebracht werden und die bereits im EWR-Staat zugelassen waren, ist die Berechnung für Gebrauchtfahrzeuge EU (inkl. Österreich) auszuwählen.
  • Fahrzeuge mit der Antriebsart Elektro oder Wasserstoff-Brennstoffzelle sind von der NoVA und der motorbezogenen Versicherungssteuer befreit und führen somit zu keinem Ergebnis.
  • Bei Wohnmobilen können Sie ab 1. Jänner 2020 wählen, ob Sie die NoVA, wie bei PKWs üblich, über den CO2-Wert oder über die Nennleistung des Verbrennungsmotors in kW berechnen wollen. Bitte geben Sie für eine korrekte Berechnung der motorbezogenen Versicherungssteuer, trotz Anwendung des Wahlrechts, sowohl die Leistung in kW als auch den CO2-Wert des Fahrzeuges an.
  • Bei Umbau eines gebrauchten Kleinlastkraftwagens (Klasse N1) auf ein Wohnmobil (Klasse M1) ist die Rechtslage im Zeitpunkt der Tatbestandsverwirklichung (z.B. Lieferung oder Zulassung des umgebauten Wohnmobils) anzuwenden. Verwenden Sie daher die Auswahl "Neufahrzeug".
  • Bei Erwerb eines Gebrauchtfahrzeuges aus einem Drittland über einen Fahrzeughändler in Österreich, verwenden Sie die Auswahl „Neufahrzeug“.
  • Bei Fahrzeugen mit Kraftstoff der Spezifikation E 85 verwenden Sie die Auswahl „Erd-/ Flüssiggas“.
  • In speziellen Einzelfällen, beispielsweise bei
    • auslaufenden Serien,
    • Tatbestandsverwirklichung vor 1. Jänner 2020 (Neufahrzeuge) bzw. 1. Juli 2021 (Gebrauchtfahrzeuge)
    • sowie bei Alkovenmodellen, teilintegrierten und vollintegrierten Wohnmobilen mit einem Erstzulassungsdatum in der EU zwischen 1. März 2014 und 31. Dezember 2019, bei denen der CO2-Emissionswert des jeweils zugrundeliegenden Kombifahrzeuges für die Berechnung herangezogen wird.
    kann die NoVA nicht mit dem NoVA-Rechner berechnet werden.
Weiterführende Informationen zur Berechnung der NoVA finden Sie hier: Steuersatz Nomverbrauchsabgabe
Fahrzeugdaten
Das Tatbestandsdatum darf nicht vor dem Erstzulassungsdatum liegen!
g/km
kW
ccm
l/100km
g/km
%

Ergebnis

Bemessungsgrundlage

0,00

NoVA - Satz in %

%0,00

= NoVA Grundbetrag

0,00

anteiliger Abzugsposten

0,00

- anteiliger CO2-Bonus

0,00

+ anteiliger CO2-Malus

0,00

- anteiliger NOx-Bonus

0,00

+ anteiliger Partikel-Malus

0,00

- anteiliger Umweltbonus

0,00

+ Erhöhungsbetrag 20%

0,00

= zu entrichtende NoVA0,00

zu entrichtende motorbezogene
Versicherungssteuer

jährliche 0,00

jährlich 0,00

Die ausgewählte Antriebsart ist von der NoVA und der motorbezogenen Versicherungssteuer befreit.

Kleinkraftwagen unterliegen bis 01.07.2021 nicht der NoVA.

weitere Fahrzeugdaten
Antragsteller