- Bei Gebrauchtfahrzeugen, die unmittelbar aus einem Staat des Europäischen Wirtschaftsraums (EWR) in das Inland gebracht werden und die bereits im EWR-Staat zugelassen waren, ist die Berechnung für Gebrauchtfahrzeuge EU (inkl. Österreich) auszuwählen.
- Fahrzeuge mit der Antriebsart Elektro oder Wasserstoff-Brennstoffzelle sind von der NoVA und der motorbezogenen Versicherungssteuer befreit und führen somit zu keinem Ergebnis.
- Bei Wohnmobilen können Sie ab 1. Jänner 2020 wählen, ob Sie die NoVA, wie bei PKWs üblich, über den CO2-Wert oder über die Nennleistung des Verbrennungsmotors in kW berechnen wollen. Bitte geben Sie für eine korrekte Berechnung der motorbezogenen Versicherungssteuer, trotz Anwendung des Wahlrechts, sowohl die Leistung in kW als auch den CO2-Wert des Fahrzeuges an.
- Bei Umbau eines gebrauchten Kleinlastkraftwagens (Klasse N1) auf ein Wohnmobil (Klasse M1) ist die Rechtslage im Zeitpunkt der Tatbestandsverwirklichung (z.B. Lieferung oder Zulassung des umgebauten Wohnmobils) anzuwenden. Verwenden Sie daher die Auswahl "Neufahrzeug".
- Bei Erwerb eines Gebrauchtfahrzeuges aus einem Drittland über einen Fahrzeughändler in Österreich, verwenden Sie die Auswahl „Neufahrzeug“.
- Bei Fahrzeugen mit Kraftstoff der Spezifikation E 85 verwenden Sie die Auswahl „Erd-/ Flüssiggas“.
-
In speziellen Einzelfällen, beispielsweise bei
- auslaufenden Serien,
- Tatbestandsverwirklichung vor 1. Jänner 2020 (Neufahrzeuge) bzw. 1. Juli 2021 (Gebrauchtfahrzeuge)
- sowie bei Alkovenmodellen, teilintegrierten und vollintegrierten Wohnmobilen mit einem Erstzulassungsdatum in der EU zwischen 1. März 2014 und 31. Dezember 2019, bei denen der CO2-Emissionswert des jeweils zugrundeliegenden Kombifahrzeuges für die Berechnung herangezogen wird.
Ergebnis
Bemessungsgrundlage
€0,00NoVA - Satz in %
%0,00= NoVA Grundbetrag
€0,00– anteiliger Abzugsposten
€0,00 - anteiliger CO2-Bonus
€0,00+ anteiliger CO2-Malus
€0,00- anteiliger NOx-Bonus
€0,00+ anteiliger Partikel-Malus
€0,00- anteiliger Umweltbonus
€0,00+ Erhöhungsbetrag 20%
€0,00= zu entrichtende NoVA€0,00
Versicherungssteuer
Die ausgewählte Antriebsart ist von der NoVA und der motorbezogenen Versicherungssteuer befreit.
Kleinkraftwagen unterliegen bis 01.07.2021 nicht der NoVA.